DF Deutsche Forfait AG setzt zu einer umfassenden Finanzrestrukturierung an

DFAG will operativ wieder angreifen! Zuvor braucht’s
aber noch eine dringend benötigte Finanzspritze!
Foto: © Thinkstock/iStock/ValentinBalan

Die während des OFAC-Blacklistings operativ kaum noch handlungsfähige Deutsche Forfait AG strebt nach der Rehabilitierung eine dringend notwendige Finanzrestrukturierung an. Mehrere Maßnahmen, die einen Beitrag von sämtlichen Stakeholdern erfordern, sollen dazu beitragen, den angeschlagenen Außenhandelsfinanzierer wieder auf Linie zu bringen und eine Sanierung in einem gerichtlichen Verfahren zu vermeiden.

Nach der Streichung der DF Deutschen Forfait AG von der US-amerikanischen OFAC-Sanktionsliste gibt der Außenhandelsfinanzierer die Grundzüge seines Restrukturierungskonzepts bekannt. Das vorgesehene Konzept zur Stärkung der Eigenkapitalbasis und der Risikotragfähigkeit basiert dabei im Wesentlichen auf folgenden Punkten:

Debt-to-Equity-Swap durch Kapitalerhöhung I und Zinsreduktion
In einem ersten Schritt wird DFAG auf Basis einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital um bis zu 3,4 DFAGMio. EUR („Kapitalerhöhung I“) allen Inhabern der ausstehenden 7,875%-Anleihe (2013/20) über 30 Mio. EUR anbieten, ihre in nominal 1.000 EUR gestückelten Teilschuldverschreibungen entweder gegen Bargeld zurückkaufen zu lassen oder via Debt-Equity-Swap (DES) gegen Aktien der Gesellschaft zu tauschen. Das Umtauschverhältnis soll mit Veröffentlichung des Angebots nach Abstimmung der Gläubigerversammlung voraussichtlich noch im Dezember bekannt gegeben werden. Außerdem schlägt der Vorstand den Bondholdern vor, in einer Abstimmung über die Reduzierung des Kupons auf nur noch 2% p.a. rückwirkend von Mai 2014 bis zu ihrer regulären Fälligkeit am 27. Mai 2020 zu entscheiden. Im Gegenzug soll den Anleihegläubigern als Alternative zum DES die Möglichkeit angeboten werden, ihren bedingten Zinsverzicht gegen eine noch zu konkretisierende Gegenleistung zu tauschen, so DFAG. Einzelheiten zu diesem Tauschangebot würden derzeit noch erarbeitet und kurzfristig kommuniziert. Die hierüber abstimmende Gläubigerversammlung soll indes noch im Dezember oder Januar kommenden Jahres stattfinden.

Kapitalerhöhung II
Des Weiteren beabsichtigt der Forfaitierungsspezialist eine Barkapitalerhöhung mit gesetzlichem Bezugsrecht der Altaktionäre um bis zu 6,8 Mio. EUR („Kapitalerhöhung II“), die nach einer etwaigen Zustimmung der Hauptversammlung – vorgesehen für den 15. Januar 2015 – spätestens im März/April nächsten Jahres umgesetzt werden soll.

Zinsreduzierung der kreditgebenden Banken
Schließlich haben die finanzierenden Banken der DFAG ihre grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, ihre Kreditlinien in der vor dem OFAC-Listing eingeräumten Höhe bis zum 31. Dezember 2016 unter der Bedingung zu verlängern, dass die Restrukturierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Im Zuge dessen gewähren sie der Gesellschaft eine vorübergehende Zinsreduzierung auf 1% p.a.

DFAG1Laut DFAG bildet das Konzept zur Finanzrestrukturierung die Basis für das von der Gesellschaft beauftragte Sanierungsgutachten der Andersch AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, das unter der Bedingung der erfolgreichen Durchführung von Maßnahmen zur Stärkung der Eigen- und Fremdkapitalbasis der Gesellschaft die Fortführungsprognose für die DF Deutsche Forfait AG bestätigt. Neben den genannten Maßnahmen beinhaltet das Konzept auch die Aufnahme von rund 15 Mio. EUR an frischen Fremdmitteln bis zum 1. Halbjahr 2015, um ein den Geschäftsmodell entsprechendes Forfaitierungsvolumen realisieren zu können.

content_produkteundloesungen_tradefinancefonds_1100px_optDie Restrukturierung ist notwendig, da die Gesellschaft während des OFAC-Listings, in der Zeit von Februar bis Oktober 2014, operativ kaum handlungsfähig war. Dadurch wurde das Eigenkapital erheblich geschmälert (nur noch 2,2 Mio. EUR zum 30. September 2014). Durch die Streichung von der Sanktionsliste am 16. Oktober 2014 kann die Gesellschaft ihr etabliertes Geschäftsmodell wieder ohne Einschränkung umsetzen. Voraussetzungen sind jedoch eine Stärkung der Eigenkapitalbasis zur Verbesserung der Risikotragfähigkeit. Gleichzeitig ist eine Reduzierung des Finanzaufwands erforderlich, um angesichts der in der Wiederaufbauphase geringeren Profitabilität schnellstmöglich in die Gewinnzone zurückzukehren. Unterdessen sollen der DFAG bereits Absichtserklärungen von Aktionären, Anleihegläubigern, potenziellen neuen Investoren und den finanzierenden Banken vorliegen, die genannten Restrukturierungsmaßnahmen mitzutragen. Das Maßnahmenbündel steht indes noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Anleihegläubiger und der HV. Über Einzelheiten zum Zeitplan und zur Ausgestaltung der Restrukturierung wird kontinuierlich informiert. Alle Investoren werden zudem gebeten, sich in den Verteiler unter www.dfag.de/investoren-verteiler einzutragen.

Einen ausführlichen Rückblick zum OFAC-Blacklisting und der Streichung der DFAG von der Sanktionsliste der US-Finanzbehörde Office of Foreign Assets Control finden Sie hier.

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