Das neue Transparenzregister: Die Gefahr lauert im Detail

Nicolas Kemper, LKC

Um die Finanzierung von Terrorakten zu verhindern und Geldwäsche aufzuspüren, gibt es seit Kurzem das neue sogenannte Transparenzregister. Dieses hat der Gesetzgeber im Rahmen des Geldwäschegesetzes (GwG) im Oktober 2017 ins Leben gerufen, damit in einer bundeseinheitlichen Meldestelle erfasst wird, wer der wirtschaftlich Berechtigte eines Unternehmens ist.

Ziel des Gesetzgebers ist es, durch die Einführung dieses Registers die Transparenz bei juristischen Personen und wirtschaftlichen Vereinigungen zu erhöhen, erklärt Rechtsanwalt Nicolas Kemper von der LKC-Gruppe in Grünwald bei München.

Doch die Neuerung durch die Zentralisierung wichtiger Daten birgt auch einige Gefahren, wie Kemper meint: „Wenn alle wichtigen Informationen von finanziell erfolgreichen Personengruppen in einem Register zusammengelegt sind, lockt das auch Menschen an, die sich diese Informationen zunutze machen wollen.“ Deshalb sei es umso wichtiger, dass diese Daten sehr gut geschützt sind.

Neben offiziellen Behörden, wie Finanz- und Strafverfolgungsbehörden, haben laut Gesetz auch Personen mit einem sogenannten berechtigten Interesse Zugang zu den Informationen. „Diese Formulierung ,berechtigtes Interesse‘ lässt allerdings erheblichen Spielraum zu, sodass nicht auszuschließen ist, dass im Einzelfall auch Personen Zugang zum Transparenzregister erhalten könnten, die eigentlich keine Rechtfertigung haben oder sogar verbrecherische Absichten verfolgen“, erklärt Walfried Sauer, Inhaber der Result Group GmbH, die sich auf die Risikoanalyse für Unternehmen spezialisiert hat. Denn es ist zu befürchten, dass das Benennen von wirtschaftlich Berechtigten zusammen mit ihrem Wohnort diese und ihre Familienangehörigen zu leichten Opfern für Verbrechen machen können.“

Foto: © Jürgen Fälchle – stock.adobe.com

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Sauer weiß durch seine Tätigkeit, „dass Schwerverbrecher öffentlich zugängliche Quellen zur Vorbereitung auf ihre Taten nutzen.“ Dabei resultiere die Entscheidung zu einer Tat entweder aus einem Pressebericht über das zukünftige Opfer, oder es gelangen Informationen aus dem näheren Umfeld an die Täter. „Zur Vorbereitung von Straftaten werden dann nicht selten öffentliche und nichtöffentliche Register nach brauchbaren Informationen durchforstet und Objekte oft wochenlang ausgespäht.“

Das vom Bundestag verabschiedete elektronische Transparenzregister eröffne professionellen Kriminellen nun eine zusätzliche Möglichkeit, Zugriff auf schützenswerte Daten unbescholtener Bürger zu erlangen, so Walfried Sauer.