Anleihen heute im Fokus: Penell, Travel24, Deutsche Forfait, Steilmann

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Nicht beschlussfähig: Noch vor dem Wochenende informierte One Square Advisory in ihrer Eigenschaft als Abstimmungsleiterin, dass die vom 25. bis 27. April 2016 stattgefundene virtuelle AGV der insolventen Penell GmbH zur Abwahl und Auswechselung von MSW als Sicherheitentreuhänder der Anleihegläubiger nicht beschlussfähig war.

Nach Auszählung seien dem Abstimmungsleiter 1.972 gültige Stimmen innerhalb des Abstimmungszeitraums zugegangen. Dies entspricht 39,44% der 5.000 ausstehenden TSV. Ob ein weiteres Treffen mit dann geringeren Anforderungen an die Beschlussfähigkeit angesetzt wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

Kein gutes Omen: Die Travel24.com AG verschiebt erneut die Veröffentlichung eines Geschäftsberichts. Laut dem Online-Reisevermittler hätten die gerichtliche Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 und der damit verbundene späte Beginn der Prüfung, die Prüfungstätigkeiten verzögert. Der 2015er Jahres- und Konzernabschluss konnte daher nicht bis zum 30. April veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung werde nun voraussichtlich Ende Juni 2016 erwartet.

Insolvenzplan der DF Deutsche Forfait AG wurde angenommen und vom Amtsgericht bestätigt: Wie der Exportfinanzierer noch am Freitag mitteilte, wurde der am 8. April 2016 eingereichte sowie am 28. und 29. April geänderte Insolvenzplan beim Erörterungs- und Abstimmungstermin vor dem Kölner Amtsgericht von den Gläubigern angenommen. In den vier im Insolvenzplan aufgestellten Gruppen haben die Gläubiger und Aktionäre mit der notwendigen Kopf- und Summenmehrheit für die Annahme gestimmt, Widersprüche seien demnach nicht erklärt worden. Das Gericht hat den Plan daraufhin bestätigt. Der Insolvenzplan und dessen Umsetzung sehen eine voraussichtliche Insolvenzquote für Bondholder in Höhe von 38,04% vor. Details zum Insolvenzplan sind auf der Firmenwebsite abrufbar.

Die 6,75%-Steilmann-Anleihe (2012/17) über 45 Mio. EUR bleibt auch nach „Entry-Standard-Kündigung“ weiterhin im reinen Freiverkehr handelbar: Der gemeinsame Anleihevertreter One Square Advisory teilte nach Rücksprache mit der Emissionsbank und der vorläufigen Insolvenzverwaltung klarstellend mit, dass die Steilmann-Erstanleihe auch nach Kündigung der Handelseinbeziehung zum Entry Standard voraussichtlich weiter im reinen Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse und eventuell anderer Börsen handelbar sein wird. Die vorherige Mitteilung des insolventen Modekonzerns ließ andeuten, dass mit Wirksamwerden der Kündigung die Börsenhandelbarkeit der Anleihe insgesamt eingestellt werde.

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