Anleihen heute im Fokus: Air Berlin, Golden Gate, DIC Asset

KEOS GbR: Air Berlin PLC - Bericht zur Gläubigerversammlung (Berichtstermin) im Insolvenzverfahren der Air Berlin PLC vom 25. Januar 2018
Foto @ Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG

Air Berlin lädt zur Anleihegläubigerversammlung. Einziger TOP soll die Wahl eines gemeinsamen Anleihevertreters sein. Die ebenfalls insolvente Golden Gate ruft indes zu einer Abstimmung in Form einer virtuellen AGV auf. Hier geht’s um die beabsichtigte Abschlagszahlung aus Masseverwertungserlösen und deren steuerliche Behandlung. Außerdem in den News: DIC Asset. Der Spezialist für Gewerbeimmobilien präsentiert nach einem bisher starken Jahresverlauf erneut positive Quartalsergebnisse.

Air Berlin PLC lädt zur Anleihegläubigerversammlung: Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. November lud das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg die Inhaber der ausstehenden 225-Mio.-EUR-Unternehmensanleihe 2011/18 (WKN: AB100B) zugleich zu einer AGV am 22. November nach Berlin. Einziger Zweck des Treffens ist die Wahl eines gemeinsamen Anleihevertreters. One Square Advisory empfiehlt allen Bondholdern dieser, allein nach deutschem SchVG begebenen Anleihe an der Versammlung teilzunehmen bzw. sich vertreten zu lassen. Der gemeinsame Vertreter nimmt für diese Anleihegläubiger die verfahrensmäßigen Rechte wahr und vertritt sie im weiteren Verfahren. Hierzu gehören neben der Teilnahme an der Insolvenz-GV, die am 25. Januar 2018 in Berlin stattfinden soll, auch die Anmeldung aller Anleiheforderungen zur Tabelle sowie die Kommunikation und Verhandlung mit dem Insolvenzverwalter und anderen Gläubigern.

Insolvente Golden Gate GmbH lädt Bondholder zu virtueller AGV: Hintergrund der Abstimmung ohne Versammlung ist eine durch den Insolvenzverwalter geplante Abschlagszahlung über 7 Mio. aus Erlösen aus Masseverwertungen, die den Anleihegläubigern zufließen soll. Nach derzeitigem Stand würde der Insolvenzverwalter die Erlöse anteilig sowohl auf die Nennbetrag der Bondholder je 1.000-EUR-TSV sowie auf die zur Insolvenztabelle angemeldeten Zinsforderungen ausschütten. Dies hätte einen „Teilverlust“ für die Anleihegläubiger zur Folge, da nach Auskunft der Finanzbehörden Golden Gate in diesem Fall verpflichtet wäre, Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag auf die Zinszahlungen seit 11. Oktober 2013 einzubehalten und abzuführen. Stimmen die Anleihegläubiger hingegen einem Rangrücktritt hinsichtlich ihrer Zinsforderungen zu, kann der Insolvenzverwalter ohne Einbehalt die zur Ausschüttung stehende Summe als Rückzahlung auf die Nominalforderung weitergeben. Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag wären dann nicht abzuführen. Teilnahmewillige Anleihegläubiger müssen Ihre Stimme im Zeitraum vom 11. bis 13. Dezember 2017 in Textform gegenüber dem Abstimmungsleiter einreichen.

DIC Asset AG: Starkes drittes Quartal mit FFO-Steigerung um 30 ProzentDIC Asset AG zieht Quartalsbilanz: Der Spezialist für Gewerbeimmobilien kann nach einem sehr guten Halbjahresergebnis mit einem starken dritten Quartal und deutlich positiven Ergebnissen in allen Geschäftssegmenten nahtlos an die Leistung des ersten Halbjahres 2017 anknüpfen. Der FFO liegt mit 48,1 Mio. EUR gut ein Drittel über dem Vorjahreswert (9M/2016: 36,9 Mio. EUR). Auch das Konzernergebnis ist im Vergleich zum Vorjahr (9M/2016: 22,5 Mio. EUR) um 48% auf 33,4 Mio. EUR überproportional angestiegen. Die Assets under Management summieren sich zum dritten Quartal auf 3,3 Mrd. EUR. Neben der sehr guten Performance der operativen Segmente, tragen die positiven Effekte aus der WCM-Beteiligung zum Ergebnis bei.

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