3W Power/AEG PS: erste Anleihegläubigerversammlung geplatzt

3W Power S.A. / AEG Power Solutions: 3W Power/AEG Power Solutions erreicht wesentlichen Meilenstein mit Zustimmung der Hauptversammlung. Beschlossene Maßnahmen verbessern finanzielle Position von AEG PS durch substanzielle Schuldenreduktion und Delisting
AEG PS: Heute noch ohne Draht zu den restlichen
Anleihegläubigern; Foto: 3W Power S.A./AEG PS

Die erste Anleihegläubigerversammlung ist geplatzt: Fast schon obligatorisch scheiterte die 3W Power S.A./AEG PS an der für die Beschlussfähigkeit notwendigen Anleihen-Mindestpräsenzquote.

Wie der auf Stromversorgungslösungen spezialisierte Konzern am Mittag mitteilte, sei die für die erste Anleihegläubigerversammlung notwendige gesetzliche Mindestpräsenzquote von 50% des ausstehenden Anleihekapitals ‘erwartungsgemäß’ verfehlt worden. Mit einer Anwesenheit von 27,41% der Anleihe war die heutige Versammlung demzufolge nicht beschlussfähig. Die Gesellschaft werde daher am 5. Mai zu einer zweiten Versammlung, bei der für die Beschlussfähigkeit nur noch eine Anwesenheit von 25% der umlaufenden Schuldverschreibungen erforderlich ist, in Frankfurt/Main einladen.

Inhaltlich sind die Anleihegläubiger aufgerufen, über das ausgearbeitete Sanierungs- und Restrukturierungskonzept des Energiekonzerns abzustimmen. Darüber hinaus steht die Ernennung von Team Treuhand GmbH zum gemeinsamen Anleihevertreter auf der Agenda. Mitte März gab der aktiennotierte 3W Power-Konzern bekannt, sich mit den Hauptgläubigern der 100 Mio. Euro großen 9,25%-Schuldverschreibung (2010/15) auf wesentliche ökonomische Grundsätze einer finanziellen Restrukturierung geeinigt zu haben. Kern des Rettungsplans ist ein Debt-Equity-Swap von 50% des ausstehenden Anleihenennwerts, die Ausgabe eines neuen 50-Mio.-EUR-Bonds, eine Barkapitalerhöhung über 4 Mio. EUR mit Bezugsrecht für Altaktionäre sowie umfangreiche operative Restrukturierungsmaßnahmen (BondGuide berichtete).

Vor der finalen Gläubigerversammlung – eine weiteres Treffen ist laut SchVG nicht möglich – geht der Energiekonzern in die Offensive und betont: „Das Restrukturierungskonzept kann insgesamt nur umgesetzt werden, wenn Anleihegläubiger sich zu der Anleihegläubigerversammlung anmelden oder eine entsprechende Vollmacht erteilen und dem Konzept zustimmen.“ Weitere Einzelheiten zur zweiten Versammlung sollen in einer separaten Veröffentlichung und auf der Unternehmenswebseite verfügbar gemacht werden. Außerdem beabsichtige 3W die Veröffentlichung einer Präsentation mit weitergehenden Informationen zur finanziellen und operativen Restrukturierung.

MT-Energie-19_07_2007Unterdessen meldete sich auch MT-Energie noch einmal zu Wort: Nach dem öffentlichen Aufruf zur „finalen“ Gläubigerversammlung am Firmensitz im niedersächsischen Zeven, teilte das Unternehmen mit, auf der am 29. April stattfindenden Versammlung, den „konstruktiven Gegenantrag bzw. die Ergänzungsverlangen eines institutionellen Investors“ zu unterstützen und damit explizit die Wahl von One Square Advisory Services zum gemeinsamen Vertreter zu empfehlen.

„Nachdem die erste Gläubigerversammlung am 1. April aufgrund der nicht ausreichenden Beteiligung nicht beschlussfähig war, erhalten die Gläubiger eine letzte Chance, ihr Investment abzusichern“, mahnte der Biogasspezialist gestern in der Pressemitteilung zur Einladung an. Auf der Gläubigerversammlung sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Anleihebedingungen zu ändern. Außerdem soll ein gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger bestellt werden (zu den Beiträgen).

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