Law Corner: Besicherung von Immobilienanleihen durch Abtretung von Miet- oder Pachtforderungen

Dr. Mirko Sickinger, LL.M., Partner, HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Köln und Sven Radke, LL.M., Salaried Partner, HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Köln
Immobiliengesellschaften müssen im Rahmen von Anleiheemissionen Bewertungsgutachten in den Wertpapierprospekt aufnehmen, wenn für die Anleihe Sicherheiten an den Immobilien bestellt werden. Die Erstellung dieser Bewertungsgutachten ist oftmals zeit- und kostenintensiv. Durch eine Anleihebesicherung in Form der Abtretung von Miet- oder Pachtforderungen kann jedoch die Aufnahme eines Bewertungsgutachtens vermieden werden.Weiterlesen