René Lezard: Gläubigerabstimmung ohne Versammlung scheitert am Teilnahmewillen der Bondholder – 2te Anleihegläubigerversammlung folgt

RENÉ LEZARD Mode GmbH: Modehersteller RENÉ LEZARD setzt finanzwirtschaftliche Restrukturierung unter Schutzschirm fort
Foto @ RENÉ Lezard Mode GmbH

Kurz und knapp: Die Abstimmung ohne Versammlung der Anleihegläubiger des Modelabels wies nicht die erforderliche Teilnahme von mindestens 50% des ausstehenden Anleihekapitals auf und war daher nicht beschlussfähig. Nun soll umgehend eine Folgeveranstaltung einberufen werden.

Wie üblich scheiterte die erste (virtuelle) Anleihegläubigerversammlung, in diesem Fall vom Anbieter exklusiver Damen- und Herrenbekleidung im Premium-Segment, an der Teilnahme abstimmungswilliger Bondholder und somit am gesetzlich vorgeschriebenen Mindestquorum. Wie viele tatsächlich im Zeitraum vom 17. Oktober (0 Uhr) bis heute Morgen 8 Uhr ihre Stimme zur angestrebten Anleiherestrukturierung abgaben, blieb das Modehaus indes schuldig.

Derweil versicherte René Lezard, umgehend eine 2te AGV mit dann geringeren Anforderungen an die Beschlussfähigkeit einzuberufen – Änderungen der Anleihebedingungen bedürfen gleichwohl einer qualifizierten Mehrheit von mindestens 75% der abstimmenden Anleihegläubiger.

RENÉ LEZARD Mode GmbH: Abstimmung ohne Versammlung nicht beschlussfähigAuch auf der Folgeveranstaltung – womöglich im Wege einer Präsenzveranstaltung – sind die Inhaber der umlaufenden 7,25%-Unternehmensanleihe 2012/17 über nominal 15 Mio. EUR wahrscheinlich erneut dazu aufgerufen, u.a. über eine erste Teilrückzahlung von 35% des ursprünglichen Anleihenennwerts, weitere Teilrückzahlungsmöglichkeiten des Emittenten sowie über einen Zinsverzicht, eine Zinsstundung, eine Zinskuponreduzierung und eine Laufzeitverlängerung der Anleihe bis Januar 2050 abzustimmen.

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