KTG Agrar informiert zur beabsichtigen Zinszahlung

KTG Energie AG: Abstimmung über den Insolvenzplan für den 3. Februar 2017 anberaumt

KTG Agrar SE lässt ihre selbstauferlegte 2-Wochen-Frist verstreichen! – Bis heute sollten eigentlich die offiziell am 6. Juni fällig gewesenen Zinsen für die inzwischen über 250 Mio. EUR schwere 7,125%-KTG-II-Anleihe 2011/17 nachgezahlt werden.

Die Ausschüttung der Anleihezinsen ist bis dato aber noch nicht erfolgt.

Stattdessen veröffentlichte der Agrarkonzern um CEO Siegfried Hofreiter am gestrigen Sonntag erneut eine Stellungnahme zum aktuellen Stand des Unternehmensverlaufs und speziell zu der noch offenen Zinszahlung auf der Firmenwebseite:

„Wir versichern Ihnen, dass wir unsere ganze Anstrengung darin liegen haben, diese zeitnah zu realisieren. In den vergangenen zwei Wochen haben wir eine Vielzahl an Gesprächen geführt. Durch abgeschlossene Vereinbarungen und erhaltene Zusagen gehen wir davon aus, dass die Zinszahlung in der prospektierten Nachfrist und vor der geplanten Hauptversammlung erfolgen wird.“

Laut Anleihebedingungen müssen ausstehende Anleihezinsen innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit vollständig nachgezahlt werden. Ansonsten können Bondholder ihre Anleiheforderungen über ein außerordentliches Kündigungsrecht unverzüglich fällig stellen.

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Der Vertrauensaufruf bewirkte heute einen Turnaround in den beiden KTG-Agrar-Anleihen: KTG 2011/17 legte um 13% zu, KTG 2014/19 gar um rund 30%. Nur Biogastochter KTG Energie – Muttergesellschaft zu 52% ist KTG Agrar – büßte auf niedrige Kursen in den 40er Prozentpunkten ein.

Kurse- und Chartverlauf der genannten KMU-Anleihen finden Sie hier. Zum BondGuideMusterdepot geht’s hier.

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