Gebr. Sanders: virtuelle Anleihegläubigerversammlung beschlussunfähig – neuer Termin am 24. Januar

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Die zwischen den Jahren angesetzte Abstimmung ohne Versammlung der Gebr. Sanders GmbH & Co. KG erreichte mangels abstimmungswilliger Bondholder nicht das erforderliche Mindestquorum von 50% des ausstehenden Anleihevolumens. Die virtuelle AGV war damit nicht beschlussfähig.

Dass bei dieser weiteren virtuellen Anleihegläubigerversammlung zwischen dem 29. Dezember 2016 und dem 2. Januar 2017 nicht genug Anleihegläubiger ihre Stimme abgeben werden, war im Grunde schon erwartet worden. Wie hoch die Beteiligung letztlich war bzw. welcher Prozentsatz bei der Abstimmung durch Abwesenheit glänzte, ließ der Bettwarenspezialist allerdings offen.

Angesichts der neuerlichen Beschlussunfähigkeit lädt Sanders die Inhaber seiner umlaufenden 8,75%-Unternehmensanleihe 2013/18 über nominal 22 Mio. EUR folglich zu einer zweiten Abstimmungsrunde. Die zweite AGV, die sodann erneut im Wege einer Präsenzveranstaltung am Firmensitz im niedersächsischen Bramsche abgehalten werden soll, findet am 24. Januar 2017 statt.

Gebr. Sanders GmbH und Co. KG: Abstimmung ohne Versammlung nicht beschlussfähig / Zweite Gläubigerversammlung am 24. Januar 2017Auf der Abstimmungsagenda steht indes erneut u.a. die Ermächtigung des gemeinsamen Anleihevertreters, bestimmte Maßnahmen zur Anleiherestrukturierung vorzunehmen bzw. diesen zuzustimmen. Hierunter fällt auch die Möglichkeit einer etwaigen Veräußerung und Übertragung (eines Teils) der Anleihenhauptforderung im Wege einer übertragenden Sanierung.

Zur Beschlussfähigkeit der Veranstaltung am 24. Januar ist eine Anwesenheit von mindestes 25% des ausstehenden Anleihekapitals ausreichend, Änderungen der Anleihebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit wiederum einer qualifizierten Mehrheit von mindestens 75% der abstimmenden Teilnehmer.

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