Eilmeldung: RENÉ LEZARD stellt Insolvenzantrag

RENÉ LEZARD Mode GmbH: Modehersteller RENÉ LEZARD setzt finanzwirtschaftliche Restrukturierung unter Schutzschirm fort
Foto @ RENÉ LEZARD Mode GmbH

Alles Aus bei der RENÉ LEZARD Mode GmbH: Der exklusive Damen- und Herrenbekleider hat nun doch keinen neuen Investor gefunden. Damit ist die geplante Restrukturierungsfinanzierung erst einmal vom Tisch und der Modehändler stellt offiziell Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Die aktuellen Entwicklungen sind besonders vor dem Hintergrund des monatelangen Gezerres um ein tragfähiges Restrukturierungskonzept einschließlich Investorenlösung bei RENÉ LEZARD sowie den dazugehörigen Anleihegläubigerversammlungen überaus ärgerlich.

Dessen ungeachtet dürfte die jetzige Insolvenz als Ultima Ratio nicht wirklich jemanden ernsthaft überraschen – übrigens die erste offizielle Insolvenz eines KMU-Anleiheemittenten im laufenden Jahr.

RENÉ LEZARD Mode GmbH: Scheitern der geplanten Restrukturierungsfinanzierung, Antrag auf Insolvenzeröffnung und Fortführung der Sanierung im Schutzschirmverfahren geplantOffiziell hieß es gestern, dass die fortgeschrittenen Verhandlungen mit einem potenziellen Investor von Seiten des Investors abgebrochen wurden. Genaue Hintergründe wurden nicht kommuniziert. Das Modehaus hat sich infolgedessen dazu entschlossen, unverzüglich einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der RENÉ LEZARD Mode GmbH in Eigenverwaltung zu stellen. Die laufende Sanierung soll danach im Wege eines Schutzschirmverfahrens fortgesetzt werden.

Damit dürften dann auch die bisherigen Beschlüsse aus den AGVs auf dem Prüfstand stehen. Die ausstehende, regulär am 26. November 2017 auslaufende 7,25%-Schuldverschreibung 2012/17 über nominal 15 Mio. EUR machte entsprechend zuletzt noch einen Sprung nach unten auf knapp 10%.

RENÉ LEZARD Mode GmbH: Scheitern der geplanten Restrukturierungsfinanzierung, Antrag auf Insolvenzeröffnung und Fortführung der Sanierung im Schutzschirmverfahren geplantWenig ermutigend: Schon in der Einladung zur 2ten AGV Anfang November 2016 unterstrich RENÉ LEZARD vorsorglich, dass sich bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin laut Liquidationswertgutachten zum Stichtag 30. Juni 2016 eine hypothetische Insolvenzquote für die einfachen unbesicherten Insolvenzgläubiger, zu denen auch die Bondholder gehören, in Höhe von 0,00 EUR ergeben würde.

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