Eilmeldung: Bettenspezialist Gebr. Sanders offiziell zahlungsunfähig

Gebr. Sanders GmbH und Co. KG: Keine Beschlussfähigkeit der Anleihegläubigerversammlung am 21. November 2016
Foto @ Gebr. Sanders GmbH & Co. KG

Ausgeträumt?! – Die Stakeholder der Gebr. Sanders GmbH & Co. KG dürften sich vom Traum einer zeitnahen Sanierung vorerst verabschieden – der Spezialist für Bettenzubehör zeigt seine eigene Zahlungsunfähigkeit an. Trotzdem wird das Schutzschirmverfahren fortgesetzt – das hat das zuständige Gericht nun auch offiziell bestätigt.

Wie die inhabergeführte Sanders-Gruppe am Nachmittag mitteilte, habe man dem Amtsgericht Bersenbrück die Zahlungsunfähigkeit gemäß § 270b Abs. 4 Satz 2 InsO angezeigt. Ausschlaggebend hierfür: die zuvor ausgelaufene Kreditlinie der Commerzbank wurde nicht verlängert.

Zwar wird die angestrebte Sanierung durch die Anzeige der Zahlungsunfähigkeit laut Sanders nicht berührt, allerdings musste das Gericht die Aussichten der Sanierung aufgrund der neuen Situation überprüfen. Dabei habe es die Entscheidung getroffen, trotz formal angezeigter Zahlungsunfähigkeit das Schutzschirmverfahren weiterhin aufrechtzuerhalten und kein Insolvenzverfahren einzuleiten.

Sanders kann somit neben seiner operativen Tätigkeit mit Unterstützung des Gläubigerausschusses und des Sachwalters Michael Mönig weiterhin eigenverantwortlich an einem Insolvenz- und Sanierungsplan arbeiten. In diesem Zusammenhang werde dem Vernehmen nach auch an einer Investorenlösung gefeilt.

Wegen der angezeigten Zahlungsunfähigkeit hat Creditreform das Unternehmensrating auf D festgelegt.

Hintergrund: Das zuvor beantragte Schutzschirmverfahren nach § 270b Abs. 1 InsO steht Unternehmen offen, die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden, aber noch zahlungsfähig sind und positive Aussichten auf eine Sanierung haben.

SandersBereits vergangenen Freitag stellte Sanders klar, die halbjährliche Kuponzahlung ihrer 8,75%-Schuldverschreibung 2013/18 über nominal 22 Mio. EUR wegen des vom Amtsgericht genehmigten Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung am 22. Oktober 2016 ausfallen zu lassen.

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