Anleihen heute im Fokus: GEWA, Rickmers

KFM Deutsche Mittelstand: Sondertelegramm zum aktuellen Stand des GEWA-Verfahrens
Foto @ Ike Nünchert

Panne im Vorfeld der angekündigten 1. Anleihegläubigerversammlung der insolventen GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG: Eigentlich sollte die von Rödl & Partner einberufene Versammlung am 25. April 2017 in Fellbach bei Stuttgart über die Bühne gehen. Da die Einladung an die Bondholder aber nicht fristgerecht erfolgte, sind etwaig auf der Versammlung zu fassende Beschlüsse von vorneherein anfechtbar.

Außerdem steht derzeit noch eine neutrale Begutachtung des Ist-Zustandes sowie die anschließende Bewertung dieses Gutachtens aus, wodurch sich aktuell nicht seriös über einen angestrebten Schuldenschnitt reden lässt. Auch seien in diesem Zusammenhang die vorliegenden Investorenkonzepte bei weitem noch nicht endverhandelt – wie zuvor irrtümlich verkündet. Die AGV wurden inzwischen zu einer reinen Informationsveranstaltung ausgerufen, auf der keinerlei Beschlüsse gefasst, sondern lediglich über den aktuellen Sachstand des GEWA-Tower-Projekts und mögliche Investorenkonzepte zur Fortführung informiert wird. In Kürze werde dann zu einer neuen AGV eingeladen.

Rickmers Holding AG: Verständigung über die Eckpunkte der finanziellen Restrukturierung der Rickmers Gruppe, unter Gremienvorbehalt der Gläubiger und der Bedingung der Restrukturierung der Rickmers-AnleiheDie jüngst an den KMU-Bondmarkt „gespülte“ Restrukturierungsankündigung der in Schieflage geratenen Rickmers Holding AG rief einige Anlegerschützer auf den Plan: So beschwor die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) die Inhaber der ausstehenden 275-Mio.-EUR-Anleihe 2013/18 (WKN: A1TNA3) zur Interessensbündelung und forderte zugleich, dass ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, bei einem sich wiederaufhellenden wirtschaftlichen Umfeld an einer positiven Entwicklung der Rickmers Holding teilzuhaben.

Auch die Deutsche Investoren Union (DIU) e.V. befürchtet, dass Bondholder womöglich hohe Verlust auf ihr Engagement werden hinnehmen müssen und rät den betroffenen Anlegern deshalb, die ihnen aus der Anleihe zustehenden Rechte wahrzunehmen. Eine 1. Anleihegläubigerversammlung dürfte in Kürze einberufen werden. Beide Vereine bieten an, Betroffene auf der Veranstaltung zu vertreten.

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