KMU-Interessenverband: zahlreiche europäische Staaten wie u.a. Polen oder Italien kapitalmarktfreundlicher als Deutschland

Sollte der vom BMF erarbeitete Entwurf zur Ausübung von Optionen in Kraft treten, drohen erhebliche Nachteile für deutsche kapitalmarktorientierte Mittelständler gegenüber anderen EU-Mitgliedstaaten. Die aktuelle Bestandsaufnahme scheint haarsträubend.

Die EU-Prospektverordnung beispielsweise sieht vor, dass Mitgliedstaaten öffentliche Angebote von Wertpapieren über einen Zeitraum von zwölf Monaten bis zu einem Gesamtgegenwert von 8 Mio. EUR von der Prospektpflicht ausnehmen können. Hinter dieser Vorschrift steht der Gedanke der Kapitalmarktunion.

Deren ursprüngliche Kernziel besteht darin, KMU die Finanzierung über die Kapitalmärkte in der Union zu erleichtern. Demgegenüber sieht der Referentenentwurf des BMF eine Ausnahme von der Prospektpflicht lediglich bis zu einem Gesamtgegenwert von weniger als 1 Mio. EUR vor. Betroffen sind Unternehmen, die kein Kreditinstitut sind oder deren Aktien nicht bereits zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind.

Von dieser Ausnahmeregelung soll nur Gebrauch machen können, wer zuvor ein dreiseitiges Wertpapier-Informationsblatt veröffentlicht hat.

Der Interessenverband bemängelt unter anderem die folgenden Aspekte:

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