Flexible Ausgestaltung für schwer absehbare Zeiten

Wohin sich der Kapitalmarkt und auch die Finanzierungsmöglichkeiten für mittelständische Unternehmen im Jahr 2012 entwickeln werden, ist derzeit schwer vorherzusagen. Bei den zuletzt begebenen mittelständischen Anleihen sind die Zinssätze inzwischen hoch. In der Folge sind viele mittelständische Unternehmen zurückhaltend, auf diesem Zinsniveau Anleihen mit längerer Laufzeit zu emittieren.

Die mittelständischen Anleihen waren von Beginn an von einfachen Strukturen geprägt. Dadurch sollen sie insbesondere für Privatanleger verständlich und attraktiv sein. Wesentlich komplexer sind dagegen großvolumige Anleihen ausgestaltet. Sie sehen umfassende Informationspflichten und Rücktrittsrechte in bestimmten Fällen für Anleger vor; die wirtschaftlichen Konditionen wie Zinsen, Rückzahlungsbetrag und Laufzeiten sind zudem häufig flexibel ausgestaltet und können sich entsprechend den Marktumständen oder der Entwicklung des Unternehmens verändern. Weiterhin sind großvolumige Anleihen regelmäßig auf die Bedürfnisse institutioneller Investoren und die Anforderungen an die unterschiedlichen Bewertungen als Eigen-oder Fremdkapital ausgerichtet.

 Auch wenn die Strukturen mittelständischer Anleihen nach über 12 Monaten weiterhin eher die Tendenz aufweisen, einfach ausgestaltet zu sein, haben die Forderungen institutioneller Anleger und Selling Agents zu ersten Veränderungen beigetragen: So sind mit dem Ziel der Transparenz und Absicherung umfangreichere Auflagen zu finden. Diese betreffen inzwischen regelmäßig Kündigungsrechte im Falle eines Gesellschafterwechsels, des Verkaufs wesentlicher Assets, in besonderen Fällen auch bei Managementwechseln und Finanzkennzahlen sowie Informationsrechte.

Bei den Zinskonditionen herrscht dagegen noch der einfache Festzinssatz vor. Es gibt erst zaghafte Ansätze, auch hier über flexible Strukturen nachzudenken.

– So ist es möglich, den Zinssatz mittels eines Floaters an die Entwicklung zum Beispiel des 3-Monats-Euribors zu koppeln. Für die Anleger hat dies den Charme, dass bei einer Erhöhung des gewählten Referenzzinssatzes ihre Verzinsung ebenfalls steigt. Dies kann zugunsten der Anleger mit einem Mindestzinssatz kombiniert werden. Die Emittenten sollten allerdings überlegen, ob sie zugleich einen Maximalzinssatz festschreiben, um ihre Finanzierungskosten begrenzt zu halten.

– Ebenso ist es möglich, neben dem Festzinssatz entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens, also bestimmter Finanzkennzahlen, einen zusätzlichen Gewinnanteil zu gewähren. Anleger können dadurch unabhängig von der Entwicklung des Gesamtzinsniveaus und nur abhängig von der Entwicklung des Emittenten eine höhere Vergütung erzielen. In einem solchen Fall sollte der Anleger sich jedoch intensiver mit dem Unternehmen befassen. Bei der Anleihelaufzeit sahen viele mittelständische Anleihen von Anbeginn neben einer Festlaufzeit Sonderkündigungsrechte nach Ablauf von ca. drei Jahren auch für den Emittenten vor. In den meisten Fällen wird bei einer Kündigung eine Zusatzverzinsung gewährt.

– Es könnte auch vorgesehen werden, dass der Zinssatz steigt, wenn sich das Anleiherisiko erhöht. Dies kann zum Beispiel abhängig vom Ergebnis eines Ratings oder anderer Finanzkennzahlen erfolgen.

Fazit
Unternehmen können überlegen, die wirtschaftlichen Konditionen ihrer Anleihen flexibel auszugestalten und damit ohne hohen Festzinssatz Anlegern attraktive Konditionen bieten. Die mittelständischen Unternehmen sollten dabei jedoch darauf achten, dass die Finanzierungskosten für sie noch kalkulierbar bleiben.