European Green Deal – Status quo der Umsetzung in Deutschland

Zu Beginn des Jahres 2021 steht die Bundesrepublik Deutschland mehr denn je vor der Herausforderung, die Energiewende strategisch klug, wirtschaftlich effizient und zugleich sozial ausgewogen voranzutreiben. Wegweisend hierfür wird der Ende 2019 vorgestellte European Green Deal sein, mit dem die Europäische Union das Ziel verfolgt, die Nettoemissionen von Treibhausgasen in der Union bis 2050 schrittweise auf null zu reduzieren.Weiterlesen

Das erleichterte Prospektformat des EU-Wiederaufbauprospekts

Zur raschen Bewältigung der schwerwiegenden wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ist es nach Auffassung der EU-Kommission wichtig, Maßnahmen einzuführen, die Investitionen in die Realwirtschaft erleichtern, eine rasche Rekapitalisierung von Unternehmen in der Union ermöglichen und Emittenten in einem frühen Stadium des Erholungsprozesses den Zugang zu öffentlichen Märkten eröffnen. Zu diesem Zweck wurde nun der „EU-Wiederaufbauprospekt“ eingeführt.Weiterlesen

Ein großer Wurf zur Vermeidung von Corona-Insolvenzen – Wesentliche Aspekte des Entwurfs des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) – Teil I

Der vorliegende Regierungsentwurf für das StaRUG ist ein großer Wurf. Die Restrukturierungsinstrumente dieses Gesetzes erlauben es Unternehmen deutlich frühzeitiger und zielgenauer als es bisher nach der Insolvenzordnung der Fall war, einzelne oder auch umfassende Restrukturierungsmaßnahmen zu ergreifen und – auch gegen den Widerstand einzelner Akkordstörer – umzusetzen.Weiterlesen

Law Corner: ARUG II: Neuregelungen zur Aktionärsidentifikation und zum Informationsaustausch mit den Aktionären jetzt anwendbar!

Wesentliche Bestandteile des am 1.1.2020 in Kraft getretenen Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sind ab dem 3.9.2020 anzuwenden und gelten erstmals für Hauptversammlungen, die nach dem 3.9.2020 einberufen werden. Dies gilt insbesondere für die umfangreichen Neuregelungen für börsennotierte Gesellschaften zur Identifikation und Information ihrer Aktionäre (§§ 67a ff. AktG) – von Dr. Lutz Pospiech, Assoziierter Partner, und Tobias Reichenberger, Associate, GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, MünchenWeiterlesen