Kreditbedingungen

Covenants

Kreditbedingungen, Schutzklauseln, (Neben-)Abreden in Kreditverträgen und Anleihebedingungen. Es handelt sich um vertraglich fixierte Nebenpflichten bzw. bindende Zusicherungen des Kreditnehmers/Anleiheschuldners gegenüber den Kapitalgebern (Gläubigern). Werden festgeschriebene Klauseln während der Laufzeit vom Kreditnehmer verletzt, löst dieser Umstand die Einleitung eines bestimmten, vorab definierten Ereignisses aus. Es werden unterschieden:

1.    Financial Covenants – Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter, vorab definierter Finanzkennzahlen/-relationen.
2.    Affirmative/Non-Financial-Covenants – Verpflichtung, bestimmte Handlungen vorzunehmen oder zu unterlassen.

Zu den gängigsten Covenants in Anleihebedingungen gehören u.a. die Negativ- und Gleichrangerklärung, der Kontrollwechsel, die Dividenden- und Ausschüttungsbegrenzung sowie der Zahlungs- und Drittverzug.

Negativverpflichtung (Negative Pledge)
Der Schuldner/Emittent verpflichtet sich während der Laufzeit der nicht besicherten Anleihe, künftigen Gläubigern keine Kreditsicherheiten einzuräumen. Es sei denn, er stellt den von der Erklärung begünstigten Anleihegläubigern zeitgleich eine ebenfalls gleichwertige Sicherheit zur Verfügung.

Gleichrangerklärung (Pari-passu-Klausel)
Der Schuldner/Emittent verpflichtet sich während der Laufzeit der nicht besicherten Anleihe zum Gleichrang, d.h. künftigen unbesicherten Verbindlichkeiten wird kein Vorrang gegenüber der bestehenden Verbindlichkeit (Anleihe) eingeräumt.

Kontrollwechsel (Change of Control)
Liegt u.a. vor, wenn der Schuldner/Emittent Kenntnis davon erlangt, dass eine dritte Person der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer von z.B. mehr als 50% der Stimmrechte des emittierenden Unternehmens geworden ist.

Dividenden- und Ausschüttungsbegrenzung
Der Schuldner/Emittent verpflichtet sich während der Laufzeit der Anleihe, Dividenden und/oder sonstige Ausschüttungen entweder vollständig zu unterlassen oder nur bei Erreichen bestimmter vorab definierter Bilanzkennzahlen/-relationen als Zielgrößen vorzunehmen (z.B. ab einer Eigenkapitalquote von 30%). Darüber hinaus ist auch eine Ausschüttungsbegrenzung auf einen bestimmten Anteil einer zuvor festgelegten Ergebnisgröße denkbar (z.B. Ausschüttungen nur bis maximal 50% des jährlich festgestellten Bilanzgewinns).

Drittverzug (Cross-Default-Klausel)
Mit dem Drittverzug verpflichtet sich der Schuldner/Emittent während der Laufzeit nicht nur zur Einhaltung der eigenen vertraglich fixierten Kreditpflichten, in der auch diese Klausel enthalten ist, sondern auch, die anderer Verträge gegenüber Dritten einzuhalten und nicht vertragsbrüchig zu werden. Die Drittverzugsklausel kann auch Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen des Schuldners mit einbeziehen.

Zweck und Rechtsfolgen
Die Formulierung von Schutzklauseln zu Beginn des Kreditverhältnisses dient dem Kreditgeber als Sicherheit und Frühwarnsystem in Bezug auf eine nachteilige Entwicklung der rechtlichen, finanziellen und wirtschaftlichen Situation des Schuldners. Bricht der Kreditnehmer während der Laufzeit die Klauseln aufgrund einer negativen Unternehmensentwicklung, kann der Kreditgeber gemäß den Vertragsbedingungen die Nachbesserung der Kreditbedingungen u.a. durch Nachbesicherung oder Zinsänderung entsprechend dem neuen Risiko verlangen. Mitunter steht den Gläubigern bei Nichteinhalten auch das Recht der außerordentlichen Kündigung des Kreditvertrags zu. Bei Anleihen wird den Gläubigern bei einem Bruch der Covenants i.d.R. ein Sonderkündigungsrecht zuerkannt.

Anleihen-Laufzeit

Beschreibt die Zeitspanne zwischen Ausgabe einer Anleihe (Emissionsvaluta) und dem Fälligkeitstag, an dem der Bond zur Rückzahlung ansteht und der börsliche Handel mit dem Wertpapier eingestellt wird. Es werden kurz- (bis zu zwei Jahre), mittel- (bis zu fünf Jahre) und langfristige Laufzeiten (über 5 Jahre) unterschieden. Mittelstandsanleihen weisen i.d.R. eine Laufzeit von fünf Jahren auf.

Duration

Durchschnittliche Kapitalbindungsdauer in Jahren, bis die Anleiheinhaber ihr investiertes Kapital vollständig wieder erhalten haben (≠ Laufzeit). In die Berechnung fließen neben Kaufkurs und Restlaufzeit der Anleihe auch die Zinszahlungen mit ein. Es gilt: Je höher die Verzinsung einer Anleihe, umso niedriger ist die durchschnittliche Kapitalbindungsdauer, da der Anleger sein investiertes Kapital aufgrund der höheren Kuponzahlungen während der Laufzeit schneller zurückerhält. Allgemein formuliert stellt die Duration den gewichteten Mittelwert der Zeitpunkte dar, zu denen der Anleger Zahlungen aus dem Wertpapier erhält. Für den Extremfall einer Null-Kupon-Anleihe stimmt die Duration mit der (Rest-)Laufzeit der Anleihe überein – unter der Laufzeit erfolgen keine Zinszahlungen, Rückzahlung und Fälligkeitstag sind identisch.

Kündigung von Anleihen

Bei einigen Schuldverschreibungen besitzt die Emittentin während der Laufzeit bei Eintritt bestimmter Bedingungen ein Recht auf vorzeitige Kündigung (ungleich außerordentliches Kündigungsrecht). In diesem Fall erfolgt die Rückzahlung zu den im Wertpapierprospekt festgeschriebenen Konditionen.

step up/step down

Anleihen mit Step-up/Step-down-Kupon. In den Anleihebedingungen kann ggf. geregelt sein, dass der Emittent bei Eintritt bestimmter Umstände (z.B. bei Veränderung des Corporate oder Bond Rating etc.) angehalten ist, eine Anpassung des ansonsten fixen Zinskupons (Senkung/Erhöhung) vorzunehmen. Wird das Rating während der Laufzeit danach beispielsweise herabgestuft (= Bruch des Covenants), steigt der Nominalzins (Step up). Umgekehrt verringert sich der Zinssatz (Step down) automatisch, sobald sich die Bonität des Schuldners ratingbedingt verbessert. Die in den Anleihebedingungen festgelegte Zinsänderung entspricht dabei einer risikoadjustierten Anpassung. Auch Stufenzinsanleihen, bei denen die Zinsänderung während der Laufzeit innerhalb eines vorab festgelegten Zinskorridors erfolgt, werden als Step-up/Step-down-Anleihen bezeichnet.