Risikoverlagerung Richtung Investor

Klaus Stopp, Leiter Skontroführung Renten, Baader Bank AG

In Zeiten niedriger Zinsen sehnen sich viele Anleger nach höher verzinslichen Anleihen und sind oft auch bereit, mehr Risiken zu tragen. Denn auch weiterhin gilt, dass nur mit einem erhöhten Risiko die Chance auf eine ansehnliche Rendite gewahrt werden kann.

Man kann nun darüber streiten, ob sich alle Investoren dieser Symbiose bewusst sind, aber inzwischen werden in Anleihebedingungen Details eingefügt, die bisher nicht üblich und auch nicht allen Betroffenen klar waren. So sorgte im Juli etwa eine Anleihe der Schäffler Gruppe (A1HN27) für Aufsehen. Die Platzierung der 6,875%-igen auf Euro lautenden Anleihe war kein Problem, aber in die Anleihebedingungen wurden Neuerungen eingefügt, die für deutsche Emittenten bisher ungewohnt waren.

So hat der Emittent unter gewissen, sehr schwammig formulierten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Zinszahlung nicht wie üblich zu zahlen, sondern als Zubuchung in Form einer Anleihe zu begleichen. Ob dies mittels einer neuen oder einer aufgestockten Anleihe geschieht, bleibt ebenfalls dem Emittenten vorbehalten. Dass dies im Falle Schäfflers noch an eine nicht näher erläuterte durchschnittlich zur Verfügung stehende Liquidität in Höhe von 1 Mrd. Euro gekoppelt ist, macht die Sache nicht wirklich transparenter.

Bezeichnet werden solche Bedingungen als „Payment-in-kind“ (Pik) und lassen durch ihre Intransparenz eher vermuten, dass Risiken von den Unternehmen auf die Investoren übertragen werden sollen. Wurden zu Jahresbeginn europäische Staatsanleihen mit einer CAC-Klausel ausgestattet, so scheint sich nun die zweite gravierende Möglichkeit einzustellen, um den Investor stärker am Risiko zu beteiligen. Daher gilt auch an den Börsen: „Der Teufel steckt im Detail“.

Klaus Stopp,
Leiter Skontroführung Renten, Baader Bank AG

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