DGAP-News: MTU Aero Engines AG: Wandelschuldverschreibung der MTU Aero Engines AG erfolgreich platziert

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MTU Aero Engines AG: Wandelschuldverschreibung der MTU Aero Engines AG
erfolgreich platziert

11.05.2016 / 15:24
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Presse Mitteilung

Nicht zur unmittelbaren oder mittelbaren Verbreitung, Veröffentlichung oder
Verteilung in den oder in die Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder
Japan oder anderen Hoheitsgebieten, in denen die Verteilung oder
Veröffentlichung rechtswidrig ist.

Wandelschuldverschreibung der MTU Aero Engines AG erfolgreich platziert

– Emissionsvolumen EUR 500 Mio., Laufzeit 7 Jahre

– Kupon von 0,125% und eine Wandlungsprämie von 50%

München, 11. Mai 2016: MTU Aero Engines AG (die „Gesellschaft“) gibt die
erfolgreiche Platzierung einer vorrangigen und nicht besicherten
Wandelschuldverschreibung mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 500 Mio. (die
„Schuldverschreibungen“) bekannt, die in neue und/oder bestehende auf den
Namen lautende nennwertlose Stammaktien der Emittentin (die „Stammaktien“)
wandelbar sind.

Die Schuldverschreibungen werden eine Laufzeit von 7 Jahren haben und mit
einer Stückelung von jeweils EUR 100.000 ausgegeben. Die
Schuldverschreibungen werden mit 0,125% pro Jahr verzinst. Die Zinsen sind
jährlich nachträglich zahlbar. Der anfängliche Wandlungspreis wurde auf EUR
124,7701 festgesetzt. Dies entspricht einer Prämie von 50% über dem
Referenzkurs.

Die Gesellschaft wird die Möglichkeit haben, die Schuldverschreibungen zum
Nennwert (zuzüglich aufgelaufener, aber nicht gezahlter Zinsen) gemäß den
Bedingungen der Schuldverschreibungen jederzeit (i) am oder nach dem 16.
Juni 2020 zurückzuerwerben, wenn der Kurs der Stammaktien über einen
bestimmten Zeitraum mindestens 130 % des dann gültigen Wandlungskurses
beträgt oder (ii) wenn höchstens 20 % des Gesamtnennwerts der
Schuldverschreibungen noch ausstehen.

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus dem Angebot zur
Optimierung ihrer Fremdkapitalstruktur zu verwenden, z.B. zur Rückzahlung
der ausstehenden, im Juni 2017 fälligen Anleihe, für weitere Investitionen
entsprechend der veröffentlichten Investitionspolitik sowie für allgemeine
Unternehmenszwecke.

Die Schuldverschreibungen wurden im Rahmen eines beschleunigten
Bookbuilding-Verfahrens ausschließlich bei institutionellen Anlegern
außerhalb der Vereinigten Staaten im Vertrauen auf Regulation S (Category
1) nach dem United States Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung
sowie außerhalb Australiens, Japans und anderer Rechtsordnungen, in denen
das Angebot oder der Verkauf der Schuldverschreibungen gesetzlich untersagt
ist, platziert.

Das Settlement wird voraussichtlich am oder um den 17. Mai 2016 erfolgen.

Goldman Sachs International begleitete die Platzierung als Sole Global
Coordinator und gemeinsam mit Deutsche Bank AG und UniCredit Bank AG als
Joint Bookrunner.

WICHTIGER HINWEIS

NICHT ZUR UNMITTELBAREN ODER MITTELBAREN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER
VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER
ANDEREN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN, ODER GEGENÜBER PERSONEN IN
RECHTSORDNUNGEN, DENEN GEGENÜBER DIE VERTEILUNG RECHTSWIDRIG IST.

Diese Pressemitteilung dient lediglich Informationszwecken und ist nicht
und enthält nicht ein Angebot oder eine Einladung zum Verkauf oder zur
Ausgabe oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren und stellt auch nicht einen Teil davon dar und
sollte nicht so ausgelegt werden. Im Rahmen dieser Transaktion gab und gibt
es kein öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen. Ein Prospekt wird
im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen nicht
erstellt.Die Schuldverschreibungen dürfen in Rechtsordnungen nicht unter
Umständen öffentlich angeboten werden, unter denen die Emittentin der
Schuldverschreibungen in der betreffenden Rechtsordnung einen Prospekt oder
eine Angebotsunterlage für die Schuldverschreibungen erstellen oder
registrieren lassen muss.

Die Verteilung dieser Pressemitteilung und das Angebot und der Verkauf der
Schuldverschreibungen in bestimmten Rechtsordnungen können gesetzlich
eingeschränkt sein. Personen, die diese Pressemitteilung lesen, sollten
sich selbst über derartige Einschränkungen informieren und diese beachten.

Diese Pressemitteilung stellt nicht ein Angebot zum Verkauf oder eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten dar. Die hierin bezeichneten Wertpapiere wurden und
werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung
(das „Wertpapiergesetz“) oder nach dem Recht eines Bundesstaats der
Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne
Registrierung oder gültige Befreiung von der Registrierung oder im Rahmen
einer Transaktion, für die die Registrierungsvorgaben des
Wertpapiergesetzes nicht gelten, nicht angeboten oder verkauft werden. Die
Schuldverschreibungen werden nicht in den Vereinigten Staaten angeboten.
Diese Pressemitteilung und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht
in den Vereinigten Staaten oder in anderen Rechtsordnungen, in denen das
Angebot oder der Verkauf der hierin genannten Wertpapiere nach geltendem
Recht untersagt ist, verbreitet oder dorthin übermittelt werden und sollten
nicht an in den Vereinigten Staaten allgemein verbreitete
Veröffentlichungen übermittelt werden. Die Schuldverschreibungen werden im
Vertrauen auf Regulation S nach dem Wertpapiergesetz ausschließlich
außerhalb der Vereinigten Staaten angeboten und verkauft.

Im Vereinigten Königreich wird diese Pressemitteilung ausschließlich
verteilt an und richtet sich ausschließlich an (i) Personen mit
professioneller Erfahrung in Investmentangelegenheiten gemäß Article 19 (5)
der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order
2005 (die „Verordnung“), (ii) vermögende Personen gemäß Article 49 (2) der
Verordnung und (iii) Personen, an die sie ansonsten gesetzlich verteilt
werden darf (alle diese Personen gemeinsam „Maßgebliche Personen“). Die
Schuldverschreibungen sind ausschließlich verfügbar für Maßgebliche
Personen und alle Aufforderungen, Angebote oder Vereinbarungen zur
Zeichnung, zum Kauf oder zum sonstigen Erwerb der Schuldverschreibungen
richten sich ausschließlich an Maßgebliche Personen. Personen, bei denen es
sich nicht um Maßgebliche Personen handelt, sollten nicht auf Grundlage
dieser Pressemitteilung oder deren Inhalte handeln oder sich darauf
verlassen.

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E-Mail: Michael.Roeger@mtu.de
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