DGAP-News: Laurèl GmbH / Schlagwort(e): Anleihe Laurèl GmbH: Nächster Schritt in der Unternehmenssanierung 27.03.2017 / 19:16 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Laurèl GmbH: Nächster Schritt in der Unternehmenssanierung Aschheim bei München, 27. März 2017 – Die Sanierung der Laurèl GmbH schreitet weiter planmäßig voran. Innerhalb der Sanierung im Wege des Insolvenzplanverfahrens hat jetzt der Gemeinsame Vertreter One Square Advisory Services GmbH, München, die von ihm vertretenen Investoren der von Laurèl begebenen 7,125 % Unternehmensanleihe 2012/2017 (ISIN DE000A1RE5T8) zu einer Anleihegläubigerversammlung am 25. April 2017 eingeladen. Dieser Schritt war bereits im Februar 2017 angekündigt worden und dient dazu, den Anleihegläubigern im Rahmen einer Anleihegläubigerversammlung die Möglichkeit zu geben, sich über die Details des Insolvenzplans vom Gemeinsamen Vertreter informieren zu lassen und dass sie diesen durch eine mehrheitliche Zustimmung ermächtigen, dem vorgeschlagenen Insolvenzplan der Gesellschaft zuzustimmen. Neben den operativen und strategischen Fortschritten, zum Beispiel durch Franchise-Neueröffnungen in Österreich und Polen, und neben einer schrittweisen Belebung bzw. Stabilisierung der Aktivitäten in Russland und den GUS-Staaten wurde zuletzt vor allem die Kooperation mit dem chinesischen Markenrechtsinhaber weiter intensiviert. Beispielsweise wurden in den ersten zwölf Monaten der Zusammenarbeit bereits 22 Laurèl-Shops eröffnet. Aktuelle Kooperationsprojekte betreffen vor allem die Produktion und Beschaffung. Finanzierungsseitig hatte die Laurèl GmbH von einem Finanzinvestor zusätzliche Mittel in Form eines Massedarlehens in Höhe von 2,2 Mio. Euro erhalten. Im Zuge der aktuellen Sanierung ist geplant, dieses Darlehen in eine Working-Capital-Linie umzuwandeln. Insbesondere soll im Zuge der aktuellen Sanierung auch die Eigenkapitalbasis des Unternehmens weiter gestärkt werden. Es ist vorgesehen, dass die Anleihegläubiger ihre Forderung wirtschaftlich betrachtet in Eigenkapital umwandeln (Debt-Equity-Swap). Hierzu sollen die Anleihegläubiger ihre Forderungen an eine unabhängige Abwicklungsstelle übertragen. Dafür erhalten die Anleihegläubiger Erwerbsrechte auf Aktien in einer neu zu gründenden Aktiengesellschaft, die als Holding fungiert, oder einen Aktienbarausgleich. Die Umsetzung des Insolvenzplans steht unter anderem noch unter dem Vorbehalt, dass das Insolvenzgericht den Insolvenzplan zulässt, der Insolvenzplan durch die Gläubiger angenommen wird und das Insolvenzgericht den angenommenen Insolvenzplan bestätigt. Hinweis: Die Einladung des Gemeinsamen Vertreters One Square Advisory Services GmbH, München, und die Tagesordnung zur Anleihegläubigerversammlung wurden mit Datum 27. März 2017 im Bundesanzeiger sowie auf der Website www.laurel.de veröffentlicht. Für weitere Informationen:
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