DGAP-News: Constantin Medien AG: Stella Finanz AG verweigert weiterhin Darlehensrückabwicklung und Rückgabe von 24,75 Mio. Aktien an der Highlight Communications AG

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Constantin Medien AG: Stella Finanz AG verweigert weiterhin Darlehensrückabwicklung und Rückgabe von 24,75 Mio. Aktien an der Highlight Communications AG

13.07.2017 / 09:23

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Constantin Medien AG: Stella Finanz AG verweigert weiterhin Darlehensrückabwicklung und Rückgabe von 24,75 Mio. Aktien an der Highlight Communications AG

Ismaning 13. Juli 2017 – Zum Zwecke der schnellstmöglichen Rückabwicklung des von der Constantin Medien AG bereits mehrfach gekündigten und gemäß der ursprünglichen Darlehensvereinbarung bis 30. Juni 2017 laufenden Darlehens der Stella Finanz AG hat die Constantin Medien AG am 26. Juni 2017 eine Treuhandvereinbarung mit der Kanzlei Nater Dallafior Rechtsanwälte AG in Zürich abgeschlossen und den Rückzahlungsbetrag nebst Zinsen am 27. Juni 2017 auf das Bankkonto des Treuhänders überwiesen.

Gegen Vorlage einer schriftlichen Erklärung der Bank Julius Bär & Co. AG, Zürich, wonach sich diese unwiderruflich, vorbehaltlos und unter Verzicht auf jegliche Einreden und Einwendungen verpflichtet, innerhalb von zwei Bankarbeitstagen nach Erhalt des geforderten Betrags die bei ihr hinterlegten 24,75 Mio. Aktien an der Highlight Communications AG unbelastet auf ein Depotkonto der Constantin Medien AG zu übertragen, sollte der Treuhänder den Darlehensbetrag nebst Zinsen an die Stella Finanz AG überweisen. Hierfür wurde der Stella Finanz AG eine Abruffrist bis zum 10. Juli 2017 gewährt, die diese jedoch verstreichen ließ. Sie hat weder die Bank Julius Bär & Co. AG damit beauftragt, die oben genannte Erklärung abzugeben, noch die Constantin Medien AG schriftlich zur Rückzahlung aufgefordert. Stattdessen hat sie in einem anwaltlichen Schreiben mitteilen lassen, dass sie auf einer „unbedingten Vorleistungspflicht“ der Constantin Medien AG bestehe und eine etwaige Abwicklung über einen Treuhänder davon abhängig gemacht, dass nach Ansicht des Treuhänders auf der anstehenden Hauptversammlung der Constantin Medien AG keine „rechtmäßig ausgewiesenen Aktionäre willkürlich von ihrem Stimmrecht ausgeschlossen werden“. In welchem rechtlichen Zusammenhang die Rückabwicklung des Darlehens und die Zulassung von Aktionären zur Hauptversammlung der Constantin Medien AG stehen, hat die Stella Finanz AG offen gelassen. Für den Vorstand der Constantin Medien AG kommt aufgrund seiner Sorgfaltspflicht die Rückzahlung des Darlehens im Wege der Vorleistung ohne Sicherheit für die Rückgabe der verpfändeten 24,75 Mio. Aktien an der Highlight Communications AG oder in Abhängigkeit von der ohne einen Sachgrund mit der Rückabwicklung des Darlehens verknüpften bevorstehenden Hauptversammlung sowie komplexen Fragen des deutschen Aktienrechts und deren Beurteilung durch einen Treuhänder nicht in Betracht. Zudem hat die Stella Finanz AG nach Auffassung des Vorstands der Constantin Medien AG hierauf auch keinen Anspruch.

Da sich die Stella Finanz AG nicht auf die Rückabwicklung des Darlehens über die oben genannte Treuhandvereinbarung eingelassen hat, muss die Herausgabe der 24,75 Mio. Aktien an der Highlight Communications AG gegen Rückzahlung des Darlehens nun in gerichtlichen Verfahren erreicht werden.

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