DGAP-Adhoc: Laurèl GmbH: Eintritt der Rechtskraft des Insolvenzplans

DGAP-Ad-hoc: Laurèl GmbH / Schlagwort(e): Insolvenz

Laurèl GmbH: Eintritt der Rechtskraft des Insolvenzplans

16.08.2017 / 14:50 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.

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Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 17 Abs. 1 MAR

Laurèl GmbH: Eintritt der Rechtskraft des Insolvenzplans

Aschheim bei München, 16. August 2017 – Die Gesellschaft gibt hiermit bekannt, dass der am 31. Juli 2017 vom Amtsgericht München bestätigte Insolvenzplan im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft mit Ablauf des 14. August 2017 rechtskräftig geworden ist. Nachdem gestern, am 15. August 2017, aufgrund eines Feiertags in Bayern eine Bestätigung durch das Insolvenzgericht nicht eingeholt werden konnte, hat das Insolvenzgericht der Gesellschaft heute mitgeteilt, dass Beschwerden innerhalb der Beschwerdefrist nicht erhoben wurden und der Insolvenzplan damit rechtskräftig geworden ist.

Mit dem Eintritt der Rechtskraft sind gemäß den Bestimmungen der Insolvenzordnung die im gestaltenden Teil des Insolvenzplans festgelegten Wirkungen für und gegen alle Beteiligten eingetreten. Dies betrifft auch den in der Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 27. März 2017 erläuterten sogenannten Debt-Equity-Swap, mit dem die Anleihegläubiger der von der Laurèl begebenen Anleihe 2012/2017 (ISIN: DE000A1RE5T8 / WKN A1RE5T) (Laurèl-Anleihe) ihre Forderungen wirtschaftlich betrachtet in Eigenkapital umwandeln. Hierzu ist die Laurèl-Anleihe kraft Plangestaltung auf das als Abwicklungsstelle fungierende Bankhaus Gebr. Martin übertragen worden. Die Laurèl-Anleihe wird gemäß dem Insolvenzplan in die Laurèl GmbH zur Stärkung des Eigenkapitals der Laurèl GmbH eingebracht.

Zum Zwecke der buchungstechnischen Umsetzung des Debt-Equity-Swaps war mit Wirkung zum Beginn des 15. August 2017 die Laurèl-Anleihe bei der Clearstream Banking AG gesperrt und der Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse ausgesetzt worden. Hierüber hatte die Gesellschaft bereits in ihrer Ad-hoc-Mitteilung vom 14. August 2017 informiert.

Im Gegenzug haben die Anleihegläubiger für jede übertragene Schuldverschreibung das Recht erhalten, Aktien an der Munich Brand Hub AG, Aschheim bei München, zu erwerben (Aktienerwerbsrecht). Bei der Munich Brand Hub AG handelt es sich um eine neu gegründete Gesellschaft, die gemäß den Bestimmungen des Insolvenzplans sämtliche Geschäftsanteile an der Laurèl GmbH übernehmen und als Holding-Gesellschaft fungieren wird. Die Aktienerwerbsrechte werden nur innerhalb einer Erwerbsfrist ausübbar sein, die erst zu laufen beginnt, wenn ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligter Wertpapierprospekt vorliegt. Die Munich Brand Hub AG bereitet derzeit alle Maßnahmen vor, um zeitnah den Wertpapierprospekt billigen zu lassen und zu veröffentlichen. Über den Beginn der Erwerbsfrist und die weiteren Einzelheiten werden die Anleihegläubiger noch gesondert informiert werden.

Laurèl GmbH, Aschheim bei München
Die Geschäftsführung

Für weitere Informationen:
Frank Ostermair/Linh Chung
Better Orange IR & HV AG
+49 (0)89 8896906-14
frank.ostermair@better-orange.de


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Laurèl GmbH
Einsteinring 28
85609 Aschheim
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 99 888 0
Fax: +49 (0)89 99 888 444
E-Mail: info@laurel.de
Internet: www.laurel.de
ISIN: DE000A1RE5T8
WKN: A1RE5T
Börsen: Freiverkehr in Berlin, München, Tradegate Exchange; Open Market in Frankfurt

 
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