DGAP-Adhoc: Deutsche Börse AG: Vorläufige Annahmequote des Umtauschangebots der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der Deutsche Börse AG steigt über Mindestannahmeschwelle

Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen

26.07.2016 17:42

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG, IM GANZEN ODER IN TEILEN, IN
ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER SONSTIGER STAATEN,
IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG GESETZLICHEN VERBOTEN
UNTERLIEGEN WÜRDE

Deutsche Börse AG: Vorläufige Annahmequote des Umtauschangebots der
HLDCO123 PLC an die Aktionäre der Deutsche Börse AG steigt über
Mindestannahmeschwelle

Auf Basis der bislang zugegangenen und von den Depotbanken gebuchten
Annahmeerklärungen für das Tauschangebot der HLDCO123 PLC, London,
Vereinigtes Königreich an die Aktionäre der Deutsche Börse AG, das im
Zusammenhang mit dem geplanten Zusammenschluss von Deutsche Börse AG und
der London Stock Exchange Group plc steht, wurde die Mindestannahmeschwelle
von 60% der Deutsche Börse-Aktien (abzüglich eigener Aktien) überschritten
(Vollzugsbedingung nach Ziffer 14.1 A.1. der am 1. Juni 2016
veröffentlichten Angebotsunterlage). Die vorläufige Annahmequote betrug
heute um 17.00 Uhr MESZ ca. 60,35% der Deutsche Börse-Aktien (abzüglich
eigener Aktien).

Für den Eintritt der Vollzugsbedingung „Mindestannahmeschwelle für das
Tauschangebot“ (Vollzugsbedingung nach Ziffer 14.1 A.1. der am 1. Juni 2016
veröffentlichten Angebotsunterlage) ist der Stand der wirksam erklärten
Annahmen zum Ende der Annahmefrist (26. Juli 2016, 24.00 Uhr MESZ)
maßgeblich.

Die Bekanntgabe gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG der endgültigen Anzahl
der Deutsche Börse-Aktien, für die das Tauschangebot während der
Annahmefrist angenommen wurde, erfolgt sobald das bestätigte Endergebnis
vorliegt.

DISCLAIMER

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Kauf, Tausch oder
Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Tausch
oder Verkauf von Aktien dar, sondern enthält eine gesetzliche
Pflichtmitteilung im Zusammenhang mit einem öffentlichen Übernahmeangebot.
Die endgültigen Bedingungen und weitere das Tauschangebot der HLDCO123 PLC
an die Aktionäre der Deutsche Börse AG betreffende Bestimmungen sind,
soweit nicht durch die Änderungen des Tauschangebots modifiziert, in der
von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestatteten
Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Aktionären der Deutsche Börse
AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im
Zusammenhang mit dem Tauschangebot stehenden Mitteilungen und Dokumente zu
lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige
Informationen enthalten werden.

Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie
gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden
Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein
Tauschangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in denen dies
einen Verstoß nach dem jeweiligen nationalen Recht darstellen würde.

Die Aktien der HLDCO123 PLC wurden und werden nicht nach den Vorschriften
des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder bei
einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen
Rechtsordnung der USA registriert. Aus diesem Grund dürfen die Aktien der
HLDCO123 PLC, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA sowie
anderen Rechtsordnungen angeboten oder verkauft werden, wo dies einen
Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde. Es findet kein
öffentliches Angebot in den USA statt. Sofern die Aktien der HLDCO123 PLC
nach der Einschätzung der HLDCO123 PLC gemäß den Bestimmungen des U.S.
Securities Act von 1933 einem U.S. Aktionär weder angeboten noch an diesen
übertragen werden dürfen, erhält dieser U.S. Aktionär, der wirksam das
Tauschangebot angenommen hat, anstatt der ihm ansonsten zustehenden Anzahl
an Aktien der HLDCO123 PLC den Nettoerlös aus der Veräußerung der
entsprechenden Aktien der HLDCO123 PLC.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können die HLDCO123 PLC oder für sie tätige
Broker außerhalb des Tauschangebots vor, während oder nach Ablauf der
Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der Deutsche Börse AG
erwerben bzw. Erwerbsvereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher
Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder
Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der Deutsche Börse AG
gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder
außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle
Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen
Rechtsordnung erforderlich ist.

Kontakt:
Deutsche Börse AG
Media Relations
Telefon: +49-(0) 69-2 11-1 15 00
E-Mail: media-relations@deutsche-boerse.com

26.07.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart,
Tradegate Exchange; Terminbörse EUREX

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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