DGAP-Adhoc: Air Berlin PLC: Erfolgreiche Aufstockung der im April 2011 begebenen 8,25 %-Anleihe

Air Berlin PLC / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Anleihe

16.01.2014 15:48

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP – ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

—————————————————————————

London, 16. Januar 2014 – Die Air Berlin PLC hat heute die am 19. April
2011 emittierte Anleihe mit einem Kupon von 8,25 % p.a. (ISIN DE000AB100B4)
erfolgreich von EUR 150 Mio. um EUR 75 Mio. auf einen Gesamtnennbetrag von
EUR 225 Mio. aufgestockt. Die neuen Teilschuldverschreibungen wurden bei
institutionellen Investoren außerhalb der USA platziert. Das Orderbuch
wurde vorzeitig geschlossen. Die Teilschuldverschreibungen werden zu 101,50
% des Nennwertes begeben. Der Emissionstag der zu begebenden
Teilschuldverschreibungen ist voraussichtlich der 21. Januar 2014. quirin
bank AG hat die Platzierung der Teilschuldverschreibungen als Lead Manager
begleitet.

Air Berlin PLC The Hour House 32 High Street Rickmansworth WD3 1ER
Hertfordshire Great Britain ISIN GB00B128C026, WKN AB1000 (Aktie)
Frankfurter Wertpapierbörse (Regulierter Markt, Prime Standard) ISIN
DE000A0NQ9H6 (Wandelanleihe 2007) Euro MTF Market an der Luxembourg Stock
Exchange ISIN DE000AB100A6 (Anleihe 2010), ISIN DE000AB100B4 (Anleihe April
2011) und ISIN DE000AB100C2 (Anleihe November 2011 und November 2012) alle
drei Anleihen jeweils Segment Bondm im Freiverkehr der
Baden-Württembergischen Wertpapierbörse und Main Securities Market der
Irish Stock Exchange, ISIN DE000A1HGM38 (Wandelanleihe 2013) Freiverkehr
der Frankfurter Wertpapierbörse

Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA,
Kanada, Australien und Japan sowie in Rechtsordnungen, in denen das Angebot
oder der Verkauf von Wertpapieren der Air Berlin PLC (die ‚Wertpapiere‘)
unzulässig sind. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch
eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Air Berlin PLC dar. Die
Wertpapiere dürfen in den USA nur nach vorheriger Registrierung nach den
Vorschriften des U.S. Securities Act of 1933 in der gültigen Fassung oder
aufgrund einer Ausnahme vom Registrierungserfordernis angeboten oder
verkauft werden. Es findet kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in
den USA statt. Dieses Dokument ist nicht zur allgemeinen Veröffentlichung,
Verteilung oder Weiterleitung im Vereinigten Königreich bestimmt und darf
im Vereinigten Königreich nur an Personen verteilt werden, (i) die
Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 19 (5) der U.K.
Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005
(in ihrer jetzigen Fassung) (die ‚Order‘) haben oder (ii) die von Artikel
49 (2) (a) bis (d) der Order (‚high net worth entities, unincorporated
associations etc.‘) erfasst sind (alle solche Personen im folgenden
‚Relevante Personen‘ genannt). Jede Person im Vereinigten Königreich, die
keine Relevante Person ist, darf nicht auf Grund dieser Mitteilung oder
ihres Inhaltes tätig werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder
Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, ist nur für
Relevante Personen verfügbar und wird nur mit Relevanten Personen
durchgeführt.

16.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

—————————————————————————

Sprache: Deutsch
Unternehmen: Air Berlin PLC
The Hour House, High Street 32
WD31ER Hertfordshire, Rickmannsworth
Großbritannien
Telefon: +49 (0)30 3434 159 0
Fax: +49 (0)30 3434 159 9
E-Mail: ir@airberlin.com
Internet: ir.airberlin.com
ISIN: GB00B128C026
WKN: AB1000
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

—————————————————————————