Smart Solutions: 1ste AGV geplatzt – interessanter Gegenantrag von SdK

Smart Solutions Holding GmbH: Vollzug der von den Anleihegläubigern beschlossenen Restrukturierung der Unternehmensanleihe; Rückzahlung erfolgt in Kürze
Foto @ Smart Solutions Holding GmbH

Wenig überraschend, um nicht zu sagen beinahe schon selbstverständlich, scheiterte auch die erste Anleihegläubigerversammlung der kriselnden Smart Solutions Holding GmbH (SSH; vormals Sympatex Holding) am Teilnahmewillen der eingeladenen Anleiheinhaber – das Gläubigertreffen war insofern nicht beschlussfähig und wird dementsprechend in einer Folgeveranstaltung nachgeholt werden müssen. Zuvor reichte die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. noch einen nicht uninteressanten Gegenantrag ein.

Die Beteiligungsholding der auf Funktionstextilien spezialisierten Sympatex Technologies lud die Inhaber ihrer 8%-Unternehmensanleihe 2013/18 (WKN: A1X3MS) heute nach München zu einer Anleihegläubigerversammlung. Da das Treffen das gesetzlich erforderliche Mindestquorum von 50% des ausstehenden Anleihekapitals verfehlte, war das Gremium nicht beschlussfähig.

Für den Fall der Beschlussunfähigkeit hatte SSH schon vorsorglich in der Einladung zur ersten AGV einen Nachholtermin für ein zweites Anleihegläubigertreffen für den 8. November 2017 festgelegt.

Unterdessen hat die SdK einen eigenen Gegenantrag zu TOP 2 eingereicht, der auf die wesentlichen, von SSH angestrebten Beschlussvorschläge verzichtet und One Square Advisory als gemeinsamen Anleihevertreter ermächtigt und bevollmächtigt, über eine Stundung der am 3. Dezember fällig werdenden Anleihezinsen bis längstens 31. März 2018 zu entscheiden.

Smart Solutions IHS 2013/18 (WKN: A1X3MS)

Smart Solutions IHS 2013/18 (WKN: A1X3MS)

Die Anleihegläubiger sollen überdies im Stundungszeitraum nicht befugt sein, ihre Rechte laut Anleihebedingungen auszuüben.

Hintergrund ist, dass die von SSH vorgeschlagene Sanierungslösung mit den aktuell zur Verfügung stehenden Informationen nicht auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden kann – ein Zustand, den übrigens auch OSA während der Investorentelefonkonferenz am 19. September 2017 bemängelte.

Laut SdK sei es daher nicht im Interesse der Bondholder, bereits jetzt über derart weitreichende Beschlüsse zu entscheiden.

Die Stundungsvereinbarung würde stattdessen die Überprüfung des vorgeschlagenen Sanierungskonzepts ermöglichen und darüber hinaus ausreichend Zeit einräumen, um ggf. eine alternative Sanierungslösung im Sinne der Bondholder (ggf. via Debt-Equity-Swap) zu erarbeiten.

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