Scholz Holding: nach dem „Anleihe-Recycling“ erhalten Bondholder nur noch den Schrottwert

Nach dem „Bond-Recycling“ gucken Bondholder wohl
endgültig in die Röhre! Foto: © hikrcn/www.fotolia.com

Die Katze ist aus dem Sack: Die 182,5 Mio. EUR schwere Schuldverschreibung (2012/17) des finanziell stark abgewerteten Scholzkonzerns soll „recycelt“ werden. Hierfür soll den Bondholdern zunächst ein Abschlag von 14 Mio. EUR ausgezahlt werden, was einer Recovery-Quote von nur gut 7,7% auf den Gesamtnennwert der Anleihe  entsprechen würde – letztlich also der Schrottwert für den verwerteten Scholz-Bond!

Das gab die vom Handelsgericht Wien bestellte Anleihe-Kuratorin, Dr Ulla Reisch, noch vor dem Pfingstwochenende in einer überschaubaren Pressemitteilung bekannt. Danach sei die angestrebte Anleiherestrukturierung einschließlich Abschlagszahlung das Ergebnis von Verhandlungen mit einem namentlich nicht bekannten Investor – zuletzt stand Scholz in exklusiven Verhandlungen mit US-Finanzinvestor KKR über eine umfassende Rekapitalisierung zzgl. möglicher Konzernbeteiligung.

Mit der Abschlagszahlung verzichten die Anleiheinhaber im Gegenzug auf sämtliche Rückzahlungs- und Zinsansprüche aus der Anleihe, die dadurch de facto untergeht. Der Abschlag könnte bis spätestens 15. Oktober geleistet werden.

Bei einem Schuldenberg von zuletzt noch etwa 900 Mio. EUR (inklusive Anleiheschulden) würde sich Scholz auf diese Weise vergleichsweise günstig von gut einem Fünftel seiner Finanzschulden entledigen – leider auf Kosten seiner Bondholder.

Allerdings dürfen die Bondinhaber noch auf einen Nachschlag in Form einer Besserungszahlung hoffen: Diese zusätzliche Zahlung über 5,8 Mio. EUR (~3,2% des ursprünglichen Bondvolumens) ist jedoch von der EBITDA-Entwicklung der Jahre 2016 + 2017 abhängig – konkreter wird Scholz hierbei allerdings nicht.

Im besten Fall bleiben den Bondholdern nach dem Anleihe-Recycling somit insgesamt knapp 11% Recovery ihrer einst investierten Mittel.

Einzelheiten erfahren die Anleihegläubiger auf der am kommenden Donnerstag stattfindenden dritten AGV beim Handelsgericht in Wien.

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