GEWA 5 to 1: Anleihegläubigerversammlung erforderlich!

KFM Deutsche Mittelstand: Sondertelegramm zum aktuellen Stand des GEWA-Verfahrens
Foto @ Ike Nünchert

4. Gläubigerversammlung
Die Neuwahl eines gV erfordert eine Gläubigerversammlung (oder eine Abstimmung ohne Versammlung). Zu einer Versammlung kommt man vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf drei Wegen: Die Schuldnerin lädt ein, der gV lädt ein oder Gläubiger, die insgesamt 5% der Anleihe halten fordern eine Versammlung (entsprechendes gilt für die Abstimmung ohne Versammlung).

Das verändert sich schlagartig, wenn das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren eröffnet. Dann müsste das Gericht zu einer Versammlung einladen. „Müsste“ deshalb, weil es ja einen gV gibt. In diesem Fall braucht es eigentlich keine Versammlung. „Eigentlich“ weil die Rödl Treuhand eben nur sehr schmale Befugnisse hat. Sinnvollerweise würde das Gericht also einladen und zumindest die Befugnisse klären lassen. Darauf kann man sich aber nicht verlassen.

GEWA by IN 1 kleinAus heutiger Sicht bedeutet das: Die Anleihegläubiger haben ein massives Interesse daran sich zu vernetzen. Nur wenn das 5%-Quorum zusammen kommt, können sie eine Versammlung fordern. Sonst sind sie auf den guten Willen der Emittentin oder der Rödl Treuhand GmbH angewiesen. Diese Forderung kann aber zeitlich von der Insolvenz überholt werden. Ob man dann noch eine Versammlung erzwingen kann oder ob hier die allgemeinen Regelungen des Schuldverschreibungsgesetzes vollständig vom Insolvenzrecht verdrängt werden, ist auch noch nicht entschieden.

Es könnte dann passieren, dass das Gericht nicht einlädt und auch die Gläubiger eine Versammlung nicht mehr fordern können – trotz Quorum. Dann würde alles bleiben wie bisher. Wenn hier also etwas geschehen soll, dann muss es schnell geschehen. Schon für die erste Versammlung haben wir eine Einladungsfrist von 14 Tagen. Insgesamt wird eine Versammlung in diesem Jahr noch unrealistisch sein, sollte aber versucht werden.

Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte ruft dazu auf, eine Versammlung der Anleihegläubiger durchzuführen und einen neuen gemeinsamen Vertreter zu wählen. Nur ein starker gemeinsamer Vertreter kann Gewa 5 to 1 GmbH & Co. KG im Sinne der Anleihegläubiger sanieren.

Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte fordert alle Anleihegläubiger auf, die Einberufung einer Gläubigerversammlung durch ihre Stimme zu unterstützen und entsprechend Vollmacht zu erteilen. Sie können dadurch nur besser stehen.

Vollmacht bitte herunterladen und per Post, fax oder Email an die unten stehende Anschrift senden:

gewa-5-to-1-vollmacht-fuer-einberufung-der-glaeubigerversammlung

Kontakt:
Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Tibet Neusel
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Telefon: 030-327 617 0
Telefax: 030 327 617 17
www.ssma.de

mail@ssma.de
Dem Anleihegläubiger entstehen durch die Vollmachtserteilung keine Kosten.

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